Förderung Stecker-Solaranlagen

Fortsetzung Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen in Remseck am Neckar ab 01.05.2024

Stecker-Solaranlagen oder auch Balkonkraftwerke genannt, bieten eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit, erneuerbare Energien zu erzeugen und den eigenen Strombedarf zu reduzieren.

2024 lohnt sich der Kauf einer Stecker-Solaranlage gleich aus mehreren Gründen. Die Strompreise sind nach wie vor auf hohem Niveau. Jede Kilowattstunde, die stattdessen aus der Stecker-Solaranlage verbraucht wird, spart also Geld.

Die Politik macht Stecker-Solaranlagen 2024 voraussichtlich noch attraktiver – mit dem sogenannten Solarpaket I sollen im Laufe des Jahres einige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen. Die Leistungsgrenze für Stecker-Solaranlagen soll von bislang 600 Watt auf künftig 800 Watt angehoben werden. Außerdem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber künftig entfallen. Zudem soll sich der Netzbetreiber alleinverantwortlich um die Installation eines modernen Stromzählers kümmern, falls erforderlich. Auch wenn der neue Zähler noch nicht installiert ist, darf die Stecker-Solaranlage bereits angeschlossen und betrieben werden.

Seit Juni 2023 unterhält die Stadt Remseck am Neckar ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst Haushalte beim Kauf und der Installation von Stecker-Solaranlagen. Im Jahr 2023 haben insgesamt 43 Haushalte in Remseck am Neckar den Zuschuss erhalten.

Nachdem der Gemeinderat die Fortsetzung des Förderprogramms für Stecker-Solaranlagen in Remseck am Neckar am 27.02.2024 beschlossen hat, werden die Förderrichtlinien und das Antragsverfahren nun angepasst und ab 01.05.2024 ist eine Antragstellung möglich. Die Förderung erfolgt nach einer Sozialstaffelung, in dem die Fördersumme je Haushalt auf 100 € und für Empfänger mit Wohngeld oder einer Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung auf 200 € festgesetzt wird. Es stehen hierfür insgesamt 20.000 € Fördergelder zur Verfügung.

Es wird gebeten, die Förderrichtlinie vor Antragstellung sorgfältig durchzulesen, um zunächst die eigene Förderberechtigung zu prüfen. 

Anträge für das Förderprogramm Stecker-Solaranlagen

Folgende Anträge können online gestellt werden: 

Alternativ finden Sie die Anträge hier als PDF-Datei:

Weitere Dokumente für die Antragstellung:

Was sind Stecker-Solaranlagen?

Stecker-Solaranlagen sind Solarmodule, die beispielsweise an Balkongeländern installiert werden können. Diese kleinen Photovoltaiksysteme sind auch bekannt als „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonkraftwerke“. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Leistung ist auf 600 Watt begrenzt.

Stecker-Solaranlagen produzieren Strom für den Eigenbedarf. Es wird also kein Strom in das Stromnetz eingespeist und dadurch eine Einspeisevergütung generiert. Da die Einspeisevergütung wegfällt, sind die kleinen Anlagen mit geringem bürokratischem Aufwand zu betreiben. So kann man unkompliziert die Kosten für den im eigenen Haus anfallenden Strom senken und ganz praktisch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Diese „Balkonkraftwerke“ sind zwar nicht besonders groß, doch können sie – je nach Haushaltsbeschaffenheit und Ausrichtung der Anlage – die in der Regel vorhandene Grundlast decken, also den Energiebedarf beispielsweise für Kühlschränke, Standby-Geräte oder Heizungspumpen.

Weitere und detaillierte Informationen sowie Informationen zu verschiedenen Kompaktset-Anbietern finden Sie unter anderem bei:

Wie viel Ertrag bringt Ihre zukünftige PV-Steckeranlage? Wie viel CO2 kann mit der Anlage eingespart werden?
Das können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin erfahren, der im Rahmen des Forschungsprojektes „PV.plug-in Tools“ entwickelt wurde, gefördert vom Institut für angewandte Forschung Berlin (IFAF).

Wichtige Hinweise

  • Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist ab 01.05.2024 zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Wir empfehlen jedoch, den vorläufigen Zuwendungsbescheid abzuwarten.

  • Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) angenommen. Mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen nahm das Parlament diesen zweiten Teil des sogenannten Solarpakets I an. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/11180) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11181) vorgelegt. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte (20/11182) (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-de-eeg-photovoltaik-999570).

  • Die Energieagentur LEA lädt am 14.05.2024 von 18:30 – 20:00 Uhr zum Online-Vortrag „Solarstrom von Balkon und Terrasse“ ein. Dort erklärt Energieberater Kurt Schüle, für wen Solarstrom in Frage kommt, was sich mit dem Solarpaket ändert und inwiefern er sich für Umwelt und Geldbeutel lohnt. Die Anmeldung erfolgt auf der Website der Schiller-Volkshochschule Landkreis Ludwigsburg (Kursnummer: 24A1313ON).

Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail an klimaschutz(at)remseck.de senden.


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